Die Elektronische Patientenakte kommt

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Die Elektronische Patientenakte kommt

Auch im Märkischen Kreis soll bald jeder eine elektronische Patientenakte bekommen. Doch man kann ihr auch widersprechen.

© Radio MK/Lia Staniewski

Virtuelle Patientenakte

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, funktioniert wie eine virtuelle Patientenakte für alle unsere Gesundheitsdaten. In ihr werden künftig Arztbriefe, Laborberichte, Entlassungspapiere und auch der Impfpass hinterlegt. Sie ist Teil der Digitalisierung in Deutschland und soll die Zettelwirtschaft in den Arztpraxen abschaffen. Ab 2025 soll die ePA für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt werden.

Stichtag 15. Januar

Stichtag ist der 15. Januar. An diesem Tag wird für jeden automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt. Ab dann werden alle neuen ärztlichen Dokumente digital in ihr gespeichert. Sie startet also leer. Wer alte Dokumente auch dort gespeichert haben möchte, kann dies selbst tun. Zweimal in 24 Monaten kann bei der jeweiligen Krankenkasse die Digitalisierung von maximal 10 alten Dokumenten beantragt werden. Nach dem Stichtag beginnt eine rund einmonatige Testphase mit der Akte. Diese wird jedoch nur in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens durchgeführt.

Ab Februar dann überall

Etwa einen Monat später soll die elektronische Patientenakte nach der Testphase flächendeckend in ganz Deutschland, einschließlich des Märkischen Kreises, starten. Dies kann jedoch je nach Infrastruktur auch verzögert geschehen. In vielen Praxen muss dann erst die Software umgestellt werden. Der Arzt erhält Zugriff auf die Daten, indem er die elektronische Gesundheitskarte einliest. Die Patienten können ihre Daten über eigene Apps oder eine Browser-Anwendung einsehen. Dies ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.

Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugriff auf die eigene elektronische Patientenakte sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ihr benötigt eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion.
  • Für die Anmeldung wird ein PIN benötigt, den könnt ihr im Vorhinein bei eurer Krankenkasse anfordern.
  • Die Identifizierung erfolgt durch Verfahren wie Post-Ident.

Widerspruch

Gegen die Verwendung einer ePA könnt ihr auch widersprechen. Je nach Krankenkasse reicht ein Formular oder ein kurzes Gespräch. Fragt bei eurer Krankenkasse daher frühzeitig nach. Der Widerspruch sollte vor dem Stichtag, dem 15. Januar, erfolgen, sonst wird eine ePA für euch angelegt. Auch im Nachhinein könnt ihr die Löschung eurer elektronischen Patientendaten sowie der ePA anfordern. Die elektronische Patientenakte bleibt also freiwillig.


Vorteile der ePA

Die elektronische Patientenakte soll einen besseren Überblick über die eigene Krankheitsgeschichte schaffen und einen Arztwechsel vereinfachen. Alle medizinischen Dokumente werden darüber hinaus an einem Ort gesammelt. Im Notfall haben Ärzte Zugriff auf die eigene Krankheitsgeschichte und mögliche Vorerkrankungen. So sollen Risiken bei Behandlungen vermieden werden.

Nachteile und Datenschutz

Laut Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW hat die ePA einen hohen Sicherheitsstandard. Der Chaos Computerclub (CCC) hat jedoch einige Schwachstellen entdeckt. Der CCC sucht aktiv nach Schwachstellen und weist regelmäßig auf Datenschutzprobleme bei digitalen Projekten wie der elektronischen Patientenakte hin.

  • Der CCC hat es nach eigenen Angaben geschafft, durch kurze Telefonate mit verschiedenen Krankenkassen auf Daten und Gesundheitskarten Dritter zuzugreifen. Laut eigenen Angaben hätten sie dadurch Zugriff auf rund 70 Millionen Patientenakten erlangt.
  • Nach dem Einscannen der Gesundheitskarte bleibt der Zugriff für 90 Tage ungehindert.

Unternehmern geben Entwarnung

Die Nationale Agentur für Digitale Medien (Gematik GmbH) nimmt die Sicherheitsbedenken ernst. Das Pilotprojekt zwischen Januar und Februar ist auf die genannten Regionen in Hamburg, Franken und Teile Nordrhein-Westfalens beschränkt. Dabei sollen mögliche Probleme identifiziert und behoben werden. Die Patientenakten, die nicht am Test teilnehmen, sind daher nicht betroffen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Hacking-Angriff wie der des Chaos Computer Clubs in der Praxis als unwahrscheinlich gilt.